Bürstadts östliche Kernstadt ist Teil des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Hierzu gehört auch ein Quartiersmanagement. Als Quartiersmanager*innen begleiten wir nicht nur die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen, sondern vor allem die sozialen Prozesse, Beteiligungsmöglichkeiten und die soziale Stabilisierung der Bürgerschaft. Wir bilden den zentralen Netzwerkknoten zwischen allen Akteur*innen, sind Ansprechpartner*innen vor Ort, betreiben ein Quartiersbüro im Stadtteil, stärken die Bedarfe und Wünsche der Bewohner*innen, bringen Menschen zusammen, entschärfen Konflikte und bündeln die Kräfte für eine positive Quartiersentwicklung. Weiterhin unterstützen wir Bürger*innen bei der Umsetzung von eigenen Ideen und Projekte im Quartier und ermöglichen als Geschäftsstelle des „Verfügungsfonds“ die Finanzierung von Aktionen durch ein Förderbudget.
mehr erfahrenAusgerichtet ist dieses aktuelle Modellprojekt auf drei Jahre und hat derzeit in zwei Kommunen die gesamte örtliche Struktur im Blick. Hierfür initiiert wir regionale behörden- und institutionenübergreifende Netzwerke, planen und führen mit ihnen gemeinsam Projekte mit dem Fokus auf sozialraumbezogene Themen durch und bieten neben der Beratung auch die Betreuung in soziokulturelle oder interkulturellen Konflikten an.
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.
mehr erfahrenDer Campus wird als bürgerliches Partizipations- und Gemeinschaftsprojekt nachhaltig und generationsübergreifend von Bürger*innen für Bürger*innen in Bürstadt etabliert. Damit alle Interessen, Wünsche, Potentiale, Bedürfnisse und Ideen von Hunderten von Akteuren objektiv eingebunden und faire Auseinandersetzungen sowie Kompromissfindungen möglich werden, wird durch uns eine dauerhafte, professionelle Campus-Sozialraumbetreuung, mit Einbezug des Ehrenamtes, durchgeführt. Dieses einmalige Pilotprojekt ist Teil der Stadtentwicklung der Stadt Bürstadt und umfasst eine Projektgröße von 68.000m².
mehr erfahrenDie gesetzlichen Grundlagen für die ambulante Maßnahme einer Schulbegleitung finden sich in den §§ 35a, 36 SGB VIII. Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder persönlichen Problemlage auf individuelle Unterstützung angewiesen sind.
mehr erfahrenUnterstützung und Begleitung, Bewerbungstraining
Aktives Einbeziehen von Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahre (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch professionelles Betreuungsteam der Sozialagentur Fortuna
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